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Anfrage Leihgeräte

Formular für den Verleih von Prüf- und Messgeräten der Firma RAU GmbH.

Bitte beachten Sie, dass Leihgeräte nur für Kunden, die bereits ein RAU Messgerät besitzen, vorbehalten sind.
Ferner sollen die Leihgeräte nur die Dauer der Reparatur im Werk verwendet werden.

Anworten zu Jahresprüfung / Wartung / Reparatur in unserem YouTube-Video

     

    Mieter

    Name *

    Firma *

    Strasse *

    PLZ / Ort *

    Tel-Nr. *

    Fax-Nr.

    E-Mail *

    Aktuelles Messgerät zur Reparatur *

    Serien-Nr. **

    * Angaben erforderlich

    ** Serien-Nr.: Die Seriennummer finden Sie auf dem Ausdruck Ihres Gerätes oder unter dem Druckerdeckel.

    Vermieter

    Rau GmbH

    Deutzring 6a
    86405 Meitingen
    Tel: +49 8271 80 17 - 0
    Fax: +49 8271 80 17 - 17
    E-Mail: info@rau-systems.de

    Mietgegenstand

    Menge

    Gerätetyp

    Menge

    Gerätetyp

    Der Mietgegenstand ist bei Auslieferung in technisch einwandfreiem Zustand.
    Der Mietgegenstand beträgt pauschal 37,50 € für Messgeräte bzw. 29,50 € für WPS Kabel/FUNK zzgl. Fracht 10,00 € zzgl. MwSt. für die Dauer des bei uns zur Überprüfung befindlichen Kunden Gerätes (in der Regel max. 14 Tage). Die Mietsache ist bis spätestens 3 Tage nach Rücksendung des Instand gesetzten Kunden Gerätes an uns zurück zu senden. Sollten Sie das Leihgerät von RAU GmbH abholen lassen, fällt eine Gebühr von 8,00 € zzgl. MwSt. an. Wird die Mietsache nicht ordnungsgemäß nach dieser Zeit an uns zurückgesandt, erhöht sich der Mietpreis um 10,00 € pro Tag zzgl. MwSt. bis zum Eingang bei uns im Werk. Der Einlieferungstag wird hier nicht berechnet. Wird die Mietsache nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen trotz Aufforderung nicht zurückgesandt, ist der Vermieter berechtigt, den Zeitwert für die Wiederbeschaffung zu berechnen.

    Allgemeine Vertragsbedingungen für die Miete von Gasprüfgeräten:

    1.

    Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    2.

    Das bei der Übergabe und Rückgabe des Gerätes erstellte Protokoll, legt den vertraglichen Zustand des Mietgegenstandes fest.

    3.

    Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

    4.

    Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin an den Mieter absenden. Für Schäden, die wir aufgrund des Frachtweges nicht zu verantworten haben, haften wir nicht.

    5.

    Bei Auftreten eines Defektes an der Mietsache wird für Folgekosten nicht gehaftet. Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung ausdrücklich vor.

    6.

    Reparaturen und Umbauten an Prüfgeräten bzw. am Messgerät sind dem Mieter nicht erlaubt.

    7.

    Defekte oder fehlende Teile aus dem Mietgegenstand werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

    8.

    Jeder Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    9.

    Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vereinbarte Mietpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum an die angegebene Zahlstelle des Vermieters zu Zahlen.

    10.

    Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

    Sonstige Angaben

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