Leckmenge und Leckmengenmessung
Technische Regel für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008
Arbeitsblatt G 600
Definition: Leckmenge bzw. Gebrauchsfähigkeit
(Auszug: Arbeitsblatt G 600, Pkt. 5.6.4.3 ff.)
In Betrieb befindliche Leitungen mi Betriebsdrücken bis 100 mbar/hPa sind nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit zu behandel. Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeit nicht.
Die Gebrauchsfähigkeit wird in folgende Kriterien unterteil:
• Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck kleiner 1 Liter pro Stunde beträgt und kein zusätzlicher mangel vorliegt.
• Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder größer 1 und kleiner 5 Liter pro Stunde beträgt.
• Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder größer 5 Liter pro Stunde beträgt.
Für die Bewertung der Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage sind nicht nur die Leckmengen, sondern auch der äußerlich erkennbare Zustand (z.B. Korrosion) und die Funktionsfähigkeit der Bauteile heranzuziehen.
Die Ermittlung der Gas- Leckmenge ist mit einem Leckmengenmessgerät (vorzugsweise zertifiziert nach DVGW-Prüfgrundlage VP 952) oder nach grafischem Verfahren festzusellen.






